ORGANISATION

DYARAMA wurde im Oktober 2016 als Verein gemäss Art. 60 ff ZGB konstituiert. Sein Sitz ist in Zürich. Statuten

 

DYARAMA als NPO (Non-Profit-Organisation) und NGO (Nicht-Regierungs-Organisation) setzt sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen in Guinea/Westafrika ein.

 

DYARAMA verfolgt ausschliesslich humanitäre und soziale Ziele und hilft unabhängig von der Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung der Betroffenen.

 

DYARAMA wird durch einen Vorstand in der Schweiz geführt. 
Die Projektleitung in Guinea überwacht und begleitet alle Projekte vor Ort.

 

DYARAMA verpflichtet sich zu einer internen Rechenschaftslegung und belegt seine Tätigkeit in einem Jahresbericht. DYARAMA ist es wichtig, Sie, die allgemeine Öffentlichkeit und insbesondere die Spenderinnen und Spender, sorgfältig über unsere Arbeit zu informieren und die Verwendung der Spendengelder klar und transparent darzulegen.

 

Der Vereinsvorstand, die Projektverantwortlichen und die Vereinsmitglieder arbeiten alle ehrenamtlich, damit die eingehenden Spendengelder vollumfänglich für die Unterstützungsprojekte

verwendet werden können. 

 

DYARAMA ist steuerbefreit - Sie dürfen also Ihre Spenden an den Steuern abziehen.

 

DYARAMA hat keine ZEWO Zertifikation beantragt, weil die ZEWO Zertifizierung jährlich sich wiederholende hohe Kosten verursacht. DYARAMA setzt seine Spendengelder lieber für seine Projekte ein.

Über News aus dem Verein und für den Verein informiert Sie der News-Blog.

Helfen Sie mit Ihrer Spende zu helfen! Wir danken für die Unterstützung!